Hallo
Habe heut diese mail bekommen.
Was soll das bedeuten?
[sfv] ZDF verschiebt RWE-Sendung - Wer hat RWE-Solarstrom-Gutschriftanzeige
[sfv-rundmail] 23.02.08
In unserer letzten Rundmail berichteten wir über die RWE-Drohung, die Vergütung für eingespeisten Solarstrom ggf. wieder zurückzufordern. Den
Text dieser letzten Rundmail finden Sie weiter unten.
Die vom ZDF vorgesehene Sendung dazu am 24.02.08 fällt vorerst aus.
Der Grund: RWE hat nämlich gegenüber der ZDF-Redaktion die Behauptung
aufgestellt, der erwähnte Zahlungsvorbehalt habe keinen Neuigkeitswert.
Der gleiche Zahlungsvorbehalt habe regelmäßig auch schon in den
Vorjahren unter allen Solarstrom-Gutschriftanzeigen des RWE gestanden.
Wir wollen das richtig stellen. Uns ist bekannt, dass der
Zahlungsvorbehalt in einigen Einspeiseverträgen des RWE enthalten war.
Wir haben aber stets davon abgeraten, solche Einspeiseverträge zu
unterschreiben.
Der SFV bittet solche Solaranlagenbetreiber - die KEINEN(!)
Einspeisevertrag mit dem RWE abgeschlossen haben - um einen Gefallen:
Bitte faxen Sie uns ihre Solarstrom-Gutschriftanzeigen bzw.
Solarstrom-Jahres-Endabrechnungen für die Jahre 2005 oder 2006 zu, damit
man sehen kann, ob der Zahlungsvorbehalt auch unter den Abrechnungen
gestanden hat. Bitte schreiben Sie - falls Sie keinen Einspeisevertrag
mit dem RWE abgeschlossen haben - zu unserer Information handschriftlich
mit Bleistift gut lesbar auf den Rand: "Ich habe keinen Einspeisevertrag
unterschrieben".
Unsere Faxnummer ist 0241-535786.
Wir bedanken uns schon im Voraus für Ihre Mühe.
Im übrigen wird der SFV weiterhin beim RWE auf einer Begründung und auf Rücknahme des Zahlungsvorbehalts bestehen.
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- Auszug aus unserer Rundmail vom 20.02.08 -
RWE-Drohung gegen Solaranlagenbetreiber
Zahlung der Einspeisevergütung nur unter Vorbehalt
Nachfolgender Absatz steht unter einer "Gutschriftanzeige" von der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH.
(Eine Gutschriftanzeige ist die Mitteilung, wieviel Geld der Einspeiser für seinen Solarstrom bekommt.)
"Die Auszahlung der Vergütung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass das EEG rechtswidrig sein sollte. (...)"
Es handelt sich hier anscheinend um eine gezielte Verunsicherung von Anlagenbetreibern. Der SFV hat die RWE-Verteilnetz GmbH zur Stellungnahme und Berichtigung aufgefordert.
Unter
www.sfv.de/artikel/2008/RWE-Droh.htm werden wir Sie über den weiteren Gang der Dinge informieren. Die Seite wird bis zum Abschluss der Angelegenheit jeweils auf den neuesten Stand gebracht.
(...)
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