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Autor Thema: [sfv] ZDF verschiebt RWE-Sendung - Wer hat RWE-Solarstrom-Gutschriftanzeige  (Gelesen 2692 mal)
kelmer
Newbie
*
Beiträge: 5


« am: 24. Februar 2008, 12:02:03 »

Hallo
Habe heut diese mail bekommen.
Was soll das bedeuten?

[sfv] ZDF verschiebt RWE-Sendung  - Wer hat RWE-Solarstrom-Gutschriftanzeige


[sfv-rundmail] 23.02.08

In unserer letzten Rundmail berichteten wir über die RWE-Drohung, die Vergütung für eingespeisten Solarstrom ggf. wieder zurückzufordern. Den
Text dieser letzten Rundmail finden Sie weiter unten.

Die vom ZDF vorgesehene Sendung dazu am 24.02.08 fällt vorerst aus.

Der Grund: RWE hat nämlich gegenüber der ZDF-Redaktion die Behauptung
aufgestellt, der erwähnte Zahlungsvorbehalt habe keinen Neuigkeitswert.
Der gleiche Zahlungsvorbehalt habe regelmäßig auch schon in den
Vorjahren unter allen Solarstrom-Gutschriftanzeigen des RWE gestanden.

Wir wollen das richtig stellen. Uns ist bekannt, dass der
Zahlungsvorbehalt in einigen Einspeiseverträgen des RWE enthalten war.
Wir haben aber stets davon abgeraten, solche Einspeiseverträge zu
unterschreiben.

Der SFV bittet solche Solaranlagenbetreiber - die KEINEN(!)
Einspeisevertrag mit dem RWE abgeschlossen haben - um einen Gefallen:
Bitte faxen Sie uns ihre Solarstrom-Gutschriftanzeigen bzw.
Solarstrom-Jahres-Endabrechnungen für die Jahre 2005 oder 2006 zu, damit
man sehen kann, ob der Zahlungsvorbehalt auch unter den Abrechnungen
gestanden hat. Bitte schreiben Sie - falls Sie keinen Einspeisevertrag
mit dem RWE abgeschlossen haben - zu unserer Information handschriftlich
mit Bleistift gut lesbar auf den Rand: "Ich habe keinen Einspeisevertrag
unterschrieben".
Unsere Faxnummer ist 0241-535786.

Wir bedanken uns schon im Voraus für Ihre Mühe.

Im übrigen wird der SFV weiterhin beim RWE auf einer Begründung und auf Rücknahme des Zahlungsvorbehalts bestehen.


------------------------------------------------
- Auszug aus unserer Rundmail vom 20.02.08 -
RWE-Drohung gegen Solaranlagenbetreiber
Zahlung der Einspeisevergütung nur unter Vorbehalt

Nachfolgender Absatz steht unter einer "Gutschriftanzeige" von der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH.

(Eine Gutschriftanzeige ist die Mitteilung, wieviel Geld der Einspeiser für seinen Solarstrom bekommt.)

"Die Auszahlung der Vergütung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass das EEG rechtswidrig sein sollte. (...)"

Es handelt sich hier anscheinend um eine gezielte Verunsicherung von Anlagenbetreibern. Der SFV hat die RWE-Verteilnetz GmbH zur Stellungnahme und Berichtigung aufgefordert.

Unter www.sfv.de/artikel/2008/RWE-Droh.htm werden wir Sie über den weiteren Gang der Dinge informieren. Die Seite wird bis zum Abschluss der Angelegenheit jeweils auf den neuesten Stand gebracht.

(...)






----------------------------------------------------------

*    Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)    *
* Herzogstraße 6  *  D-52070 Aachen  *   zentrale@sfv.de *
* Tel. 0241-511616 * Fax 0241-535786 * http://www.sfv.de *
* Bankkonto: 100 541 5019  Pax Bank e.G. BLZ: 370 601 93 *


    Senden Sie uns bitte keinen formatierten Text oder
    angehängte Dateien, sondern nur reinen E-Mail-Text!

Gruß

Gespeichert
kelmer
Newbie
*
Beiträge: 5


« Antworten #1 am: 27. Februar 2008, 07:57:23 »

Meine Frage hat sich mit dierer Anwort erledigt.


Vorbehalt bei RWE-Gutschriften für Solarstromvergütung

Nachfolgender Absatz steht seit Sept. 2007 unter den
"Gutschriftanzeigen" der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH sowie der RWE
Westfahlen Weser Ems Verteilnetz GmbH.
(Eine Gutschriftanzeige ist die Mitteilung, wieviel Geld der Einspeiser für seinen Solarstrom bekommt.)

"Die Auszahlung der Vergütung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass das EEG rechtswidrig sein sollte. (...)"

Auf die Anfrage des SFV zum RWE-Zahlungsvorbehalt hat RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH inzwischen geantwortet.

Die Antwort zeigt deutlich, dass der Vorbehalt rechtlich unbegründet ist.

Einen Auszug aus dem Antwortschreiben der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz
GmbH finden Sie unter http://www.sfv.de/artikel/2008/RWE-Droh.htm

Der SFV wird die RWE Verteilnetze GmbH zur Rücknahme des Vorbehalts auffordern. Über den Fortgang der Angelegenheit werden wir unter http://www.sfv.de/artikel/2008/RWE-Droh.htm laufend berichten.


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